Wobei ich schon verstehen kann, daß ein Unternehmen nicht auf blauen Dunst eine Zugabe geben kann. Aber da muß es doch eine Lösung geben. Man könnte die Zusage ja an die Bedingung knüpfen, daß die Weiterbildung mindestens mit "gut" abgeschlossen wird. Außerdem gibt es ja die Möglichkeit der Probezeit, innerhalb derer man AN ohne Begründung kündigen kann. Aber von vorneherein zu sagen, es gibt nix, halte ich in der gegenwärtigen Situation für mehr als fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich betriebsschädigend. Da die MVB ja hier mitlesen, bin ich auf die Antwort gespannt.